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Funkscheine SRC / UBI |
Seit 2007 muss jeder Schiffsführer im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein, sobald eine Funkanlange an Bord ist. Das Sprechfunkgerät ist das wichtigste Kommunikationsmittel zum Land und das Einzige zu den anderen Schiffen. Das Short Range Certificate / Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Teilnahme am Seefunk, es ist jedoch auf den UKW-Bereich beschränkt. Durch eine Zusatzprüfung kann es zum Long Range Certificate / Allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) erweitert werden. Das Zeugnis berechtigt nicht zur Teilnhame am Binnenschifffahrtsfunk. Das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Dieser hat sich aus dem sogenannten Rheinfunk weiterentwickelt, einheitlichen Regelungen für den Funkverkehr auf dem Rhein, die im Jahr 1996 auf die übrigen Binnenschifffahrtsstrassen übertragen wurden. Kursinhalte An sechs Kursabenden erfolgt der Unterricht u.a. zu folgenden zentralen Themen:
Prüfung Die Prüfung wird zeitnah nach Ende des Kurses angeboten und findet meist in Duisburg-Wedau oder Köln-Ehrenfeld statt. Kosten
Die theoretische und praktische Ausbildung ist für ASV-Mitglieder kostenfrei. Kurstermine Kurstermine: ab dem 9. November mittwochs um 19:30 Uhr (siehe Kalender) Eintritt mit zertifiziertem 3G Kursleitung: Jörg Klipker |